PDF Dateien richtig bearbeiten

Das tägliche Chaos beim Bearbeiten von PDF…
Kommt Ihnen diese Situation bekannt vor?
Sie haben den guten Vorsatz, zukünftig weniger Papier zu verschwenden.
Sie leben dies aus voller Überzeugung – Jedes Mal, wenn Sie statt auf „Ausdrucken“ nur noch auf „Speichern“ klicken, huscht ein Lächeln über Ihre Lippen und Sie klopfen sich gedanklich -vollkommen zu Recht! – selbst auf die Schulter.
Rechnungen richtig scannen!

Da ist er wieder – der große Stapel an Rechnungen, die sich dieses Monat angesammelt haben und in die Buchhaltung eingetragen werden wollen.
Digital kein Problem, aber ausgedruckt… Ordnen.. einscannen… Drucker… Papierstau… Sie wissen schon.
Idealerweise vermeiden wir daher das Einscannen physischer Rechnungen – es ist digital einfach effizienter, platzsparender, umweltschonender und die Qualität der Rechnungen übertrifft jene der eingescannten um Welten. Gut, nun ist es aber passiert und Sie müssen eine Rechnung einscannen.
Digitale Prozesse sind der Schlüssel zum Erfolg!

„Wenn sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben sie einen scheiß digitalen Prozess.“
– Thorsten Dirks, CEO von Telefónica Deutschland
Zugegeben, wir sind uns nicht sicher, ob wir dieses Zitat in dieser Form auf unseren Kanälen überhaupt bringen dürfen. Aber, wo er Recht hat, hat er Recht.
Das um und auf ist, den richtigen Prozess zu finden. Man kann es sich so schwer machen. Man kann es sich so umständlich machen. Man kann einen Papierprozess 1:1 digital nachbauen, sich dadurch die 3-fache Arbeit schaffen, nur, um anschließend zu sagen: „Digitalisierung funktioniert einfach nicht.“
E-CHECK

Wollen auch Sie wissen, was in Ihrer Buchhaltung steckt? Dann sind Sie vermutlich bereit den ersten Schritt zu tun. Den ersten Schritt in eine neue Dimension der Buchhaltung. Den ersten Schritt in eine Zukunft in der Ihre Buchhaltung für Sie arbeitet und Ihnen einen Nutzen bringt, anstatt Ihnen Zeit zu stehlen.
Die papierlose Buchhaltung

Im privaten Umfeld sind die Digital Leaders längst am Zug: Neue Medien und Smartphones sind integrale Bestandteile unseres Alltags – aber wie sieht es im betrieblichen Umfeld aus? Die Zukunft des Rechnungswesens steht voll und ganz im Zeichen der Digitalisierung. Es stellt sich also längst nicht mehr die Frage nach dem ob, sondern nur noch nach dem wann! Das Bewusstsein, dass die digitale Revolution nicht mehr aufzuhalten ist, ist längst in unseren Köpfen verankert. Der erste Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Transformation ist die Frage nach dem „Wo beginnen?“. Damit das Digitalisierungsprojekt nicht als Blackbox angelegt wird, ist im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der betrieblichen Abläufe erforderlich.
Digitalsteuer auf Online Werbung

Das Finanzministerium hat am 4. April 2019 das Digitalsteuerpaket 2020 in Begutachtung geschickt. Das Paket umfasst die Einführung einer Digitalsteuer auf Onlinewerbung, die Umsetzung des E-Commerce-Pakets der EU in der Umsatzsteuer sowie Aufzeichnungsverpflichtung und Haftungen für Online-Plattformen. Auf Grund der derzeitigen innenpolitischen Situation bleibt jedoch abzuwarten, ob eine Digitalsteuer in dieser Form beschlossen wird.
Digital Business Accounting

Im privaten Umfeld sind die Digital Leaders längst am Zug: Neue Medien, Smartphones und Vernetzung sind integrale Bestandteile unseres Alltags – aber wie sieht es im betrieblichen Umfeld aus?
Auch die Zukunft des Rechnungswesens steht im Zeichen der Digitalisierung. Es stellt sich nicht die Frage nach dem ob, sondern nach der ausreichenden Geschwindigkeit und des effizienten Prozesses! Wer noch die Hürden der Digitalisierung abwägt und einen Umstieg scheut, ist der Konkurrenz schon einen Schritt hinterher…
Bitcoin, Etherum & Co aus steuerlicher Sicht

Wie sind Kryptowährungen steuerlich zu behandeln?
Kryptowährungen sind in der letzten Zeit in aller Munde. Ob man sich nun im Minen von Kryptowährungen versucht, mit diesen handelt, um Kursgewinne zu erzielen, sie als Wertanlage erwirbt oder auch einfach als Zahlungsmittel verwendet – es stellt sich immer die Frage, welche steuerlichen Konsequenzen diese Vorgänge auslösen. Wir geben einen kurzen Überblick.
Elektronisch erbrachte Dienstleistungen

eine Vereinfachung für Kleinstunternehmer seit 1.1.2019
Elektronisch erbrachte Dienstleistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Privatpersonen mit Wohnsitz in der EU, sind derzeit grundsätzlich am Sitz des Endkunden zu versteuern (Empfängerortprinzip). Dazu muss vom leistenden Unternehmer der jeweilige Ansässigkeits- bzw. Leistungsort ermittelt werden. Seit 1. Jänner 2019 gibt es für Kleinstunternehmer, die solche Leistungen erbringen, eine deutliche Vereinfachung.
Elektroauto als Steuerzuckerl?

Die Elektromobilität ist zurzeit in aller Munde. Kaum vergeht eine Woche, in der nicht ein anderes Land den Ausstieg aus der Benzin- und Dieselära ankündigt. Da derzeit der Umstieg auf ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge noch sehr teuer ist, sollen steuerliche Anreize den Appetit auf das E-Auto ankurbeln.