Kennen Sie den Nr. 1 Faktor, der die meisten Unternehmen von einer digitalen Buchhaltung abhält?
Ja genau, es ist das viel gefürchtete revisionssichere Archiv.
Doch was ist das überhaupt?
Was ist ein revisionssicheres Archiv?
Das revisionssichere Archiv wird folgendermaßen definiert:
„Die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe muss bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet sein.“
– Quelle: WKO
Das klingt recht kompliziert, ist es aber nicht. Vor allem nicht bei kleineren Unternehmen. Auch die regelmäßige Speicherung auf einmalig beschreibbaren Datenträger (CD-R, DVD-R, Blue-ray) gilt als revisionssicher!
Durch eine entsprechende Buchhaltungssoftware oder Archivierungssoftware kann ebenso die Revisionssicherheit hergestellt werden.
Und an alle, die ihre digitale Buchhaltung vom Steuerberater/in führen oder verwalten lassen – Genau diese/r kann sich auch um die revisionssichere Archivierung kümmern. Sprich deinen Steuerberater am besten gleich darauf an.
Fazit
Keine Angst vorm revisionssicheren Archiv! Die digitale Buchhaltung hat uns so viel zu bieten – nützen Sie die Chance, Zeitersparnis und Bequemlichkeit, die mit der Automatisierung einhergehen und stellen Sie auf Ihr Rechnungswesen um!



